Die enormen Preisanstiege bei den Heizkosten betreffen alle Haushalte gleichermaßen, jedoch trifft es vor allem Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen besonders hart. Da der Anteil der Wohnkosten an ihrem Einkommen bereits hoch ist, haben sie bereits einen ersten Heizkostenzuschuss erhalten. Um diese Gruppe weiterhin finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, einen zweiten Heizkostenzuschuss bereitzustellen. Dies zeigt, dass die Regierung sich um die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger sorgt und sich bemüht, sie zu unterstützen.
Kurze Zusammenfassung zum Thema: “Zweiter Heizkostenzuschuss”
Der zweite Heizkostenzuschuss ist eine Einmalzahlung, die nur bestimmten Personengruppen gewährt wird, wenn sie zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine spezielle staatliche Förderung erhalten haben. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Personen im Haushalt und der staatlichen Förderung. Die Bundesregierung hat das Ziel, dass die Länder den zweiten Heizkostenzuschlag noch in diesem Jahr auszahlen.
Wer bekommt die Einmalzahlung? Zweiter Heizkostenzuschuss
Nicht jeder Verbraucher hat Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass nur bestimmte Personengruppen den Zuschuss erhalten, wenn sie zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine spezielle staatliche Förderung erhalten haben. Die Regierung hat eine Liste derjenigen erstellt, die in diesem Fall den Zuschuss erhalten werden, darunter Wohngeldbeziehende, Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Personen in Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden.
Wie viel Geld gibt es?
Es ist wichtig zu beachten, dass der Heizkostenzuschuss nicht bei jedem Berechtigten gleich hoch ausfällt. Die tatsächliche Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Personen im Haushalt und der staatlichen Förderung. Ein Zweipersonenhaushalt mit Wohngeldberechtigung erhält beispielsweise insgesamt 540 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 100 Euro. Hier eine Tabelle über die genauen Beträge des Heizkostenzuschusses:
Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses
Wohngeld Berechtigte Haushalte | Höhe in Euro |
---|---|
Ein Personen Haushalt | 415 Euro |
Zwei Personen Haushalt | 540 Euro |
Drei Personen Haushalt | 640 Euro |
Vier Personen Haushalt | 740 Euro |
Fünf Personen Haushalt | 840 Euro |
Jede weitere Person im Haushalt | + 100 Euro |
Studierende und Azubis mit Förderung | 345 Euro |
Wurde der Heizkostenzuschlag pünktlich ausgezahlt?
Die Bundesregierung hat das Ziel, dass die Länder den zweiten Heizkostenzuschlag noch in diesem Jahr auszahlen. Allerdings hat der Deutsche Städtetag Ende letzten Jahres bereits verkündet, dass mit der Auszahlung erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen sei. Viele Bundesländer haben noch keine Informationen darüber veröffentlicht, wann sie den Zuschuss auszahlen werden. Laut Regierung werden etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland von dem Heizkostenzuschlag profitieren. Dies wird den Bundeshaushalt voraussichtlich um rund 551 Millionen Euro belasten.