Es kann sich für Personen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, durchaus lohnen, Wohngeld zu beantragen, sofern die Sozialhilfe noch nicht in Anspruch genommen wird. Bei der Antragstellung gibt es einige wertvolle Ratschläge, die beachtet werden sollten.
Alles Wichtige in Kürze zum Thema: „Wohngeld für Bewohner von Pflegeheimen“
Es kann sich für Personen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, durchaus lohnen, Wohngeld zu beantragen, sofern die Sozialhilfe noch nicht in Anspruch genommen wird. Wohngeld wird für die Finanzierung eines Heimplatzes ausgezahlt und kann den Betrag, den die Pflegekasse gewährt, erhöhen.
Wohngeld wenn die Sozialhilfe noch nicht greift
Auch Menschen, die in Pflegeheimen leben, haben Anspruch auf Wohngeld. Es kann sich sogar lohnen, Wohngeld zu beantragen, bevor die Sozialhilfe greift. Der Grund dafür ist, dass für den Wohngeld-Anspruch ein Schonvermögen von 60.000 Euro besteht, während die Sozialhilfe erst dann zahlt, wenn das gesamte Vermögen einer Person bis zu einem Betrag von 10.000 Euro aufgebraucht ist. Dies beinhaltet auch Schenkungen und Erbschaften, die bis zu zehn Jahre rückwirkend erfolgten. Infolgedessen könnten Kinder gezwungen sein, aus dem Haus ihrer Großeltern auszuziehen und es zu verkaufen, wenn sie den Gegenwert nicht durch Kredite oder anderweitig aufbringen können.
Wohngeld zur Finanzierung des Heimplatzes
Das »Wohngeld« stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, um die Finanzierung eines Heimplatzes auf stabile Beine zu stellen. Die Pflegekasse gewährt lediglich einen Zuschuss zur stationären Pflege von 770, 1.262, 1.775 und 2.005 Euro bei den Pflegegraden 2 bis 5. Dieser Betrag steht jedoch in keinem Verhältnis zu den durchschnittlichen Kosten von 2.200 Euro im ersten Jahr eines Heimplatzes in Sachsen. Die Berechnung des Wohngeldes unterscheidet sich hierbei von der herkömmlichen Methode. Die Bruttorente wird als Ausgangspunkt genommen, jedoch werden auch alle anderen Unterhaltszahlungen, Einkommen und ähnliches berücksichtigt.
Freibeträge bei Schwerbehinderung
Es existieren diverse Vergünstigungen, beispielsweise bei Schwerbehinderung oder bei Gleichstellung mit den Pflegegraden 4/5, die einen Freibetrag von 1.800 Euro beinhalten. Ebenso gibt es einen Freibetrag von 3.012 Euro für Personen, die 33 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Um schnell herauszufinden, ob man Anspruch auf diese Vergünstigungen hat, ohne den gesamten Antragsprozess durchlaufen zu müssen, empfiehlt es sich, einen Wohngeldrechner zu nutzen. Dieser ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung des eigenen Anspruchs.